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Glückslos oder Niete

Gewinnspiele – was ist erlaubt?

"Teilnehmen kann nur, wer unser Produkt kauft", "Glückwunsch, Sie dürfen sich eine Prämie aussuchen" oder statt eines Autos wird nur ein Poster verlost – dürfen die Firmen das alles so machen?

Geldscheine regnen auf eine Frau mit ausgebreiteten Armen herab. Bild: Franz Metelec / Fotolia.com
Bild: Franz Metelec / Fotolia.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ihr bei einem Gewinnspiel mitmachen wollt, kann es helfen, ein paar Regeln zu kennen.
  • Hier lest ihr, was bei seriösen Gewinnspielen erlaubt ist und was nicht.

Die Grundregel vorweg: Wenn jemand einen Gewinn auslobt, muss es ihn auch tatsächlich geben und er muss ausgespielt werden. Verlost also jemand etwas, ohne dabei seine Identität anzugeben (zum Beispiel eine Website, die gar kein Impressum hat), ist da etwas ganz schön faul. Also lieber die Finger davon lassen! Gleiches gilt für unseriöse Seiten und Profile bei Facebook und Instagram. Diesem Thema widmen wir aber diesen Extra-Artikel.

Doch auch seriöse Anbieter nutzen Methoden für Gewinnspiele, bei denen man sich immer mal wieder fragt, ob die das überhaupt dürfen. Hier sind Beispiele:

Das Sternchen und das Kleingedruckte

Das klingt echt toll: Einfach eine Fan-Page auf Facebook liken und schon kann man ein Auto gewinnen. Was kaum einer beachtet: Hinter dem Wort "Auto" ist ein kleiner Stern (also: Auto*) und wer in der Beschreibung der Fan-Seite dann guckt, was sich hinter dem Stern verbirgt, erkennt, dass lediglich ein Poster verlost wird, das ein Auto zeigt.

Eine hervorgehobene Aussage muss für sich genommen richtig sein. Unklare Angaben dürfen mit einem * versehen und irgendwo anders erläutert werden, wenn hierdurch eine Irreführung ausgeschlossen wird. Das heißt also für euch: Wo ein * steht, immer nach der Aufklärung suchen! Wer keine findet, sollte vielleicht die Finger von so einem Gewinnspiel lassen.

Der Kaufzwang

Manchmal darf man nur an einem Gewinnspiel teilnehmen, wenn man vorher etwas von der Firma kauft, die das Gewinnspiel veranstaltet. Das kann tatsächlich okay sein. Rechtswidrig sind jedoch solche Kopplungen z.B., wenn eine "extreme Anlockwirkung" besteht. Ob das so ist, muss für jeden Einzelfall geprüft werden.

Einwilligung in Werbung

Oft muss man zur Teilnahme an einem Gewinnspiel zustimmen, dass der Anbieter einen anrufen darf oder Post bzw. E-Mails schicken darf. Das ist in vielen Fällen tatsächlich erlaubt, denn zur Teilnahme an einem Gewinnspiel wird niemand gezwungen. Dabei solltet ihr aber die Erläuterungen im Kleingedruckten sehr genau lesen! Oft erlaubt man nämlich gleichzeitig, dass die Daten weiterverkauft werden dürfen. Wer nachträglich keine Werbung mehr bekommen möchte, kann seine Einwilligung widerrufen. Der Widerruf muss dann aber an jedes Unternehmen geschickt werden, das die Daten hat. Das kostet Zeit.

Gegebenenfalls kann es auch unabhängig von einer Einwilligung sinnvoll sein, einer Direktwerbung nebst verbundener Profilbildung zu widersprechen und die Sperrung der Daten zu verlangen. Hierfür bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an.

Das Glückwunschschreiben

"Gewinnbenachrichtigungen" kommen per E-Mail oder per Post. Da wird dann zu einem hohen Geldbetrag gratuliert - zumindest wirkt es auf den ersten Blick so. Denn etwas kleiner gedruckt steht vor dem hohen Geldbetrag schon mal ein "die Chance auf", was den Gewinn schnell zur Niete macht. Dann ist das ganze Schreiben eine Täuschung und ihr habt keinen Anspruch auf einen Gewinn. Anders ist es aber, wenn ihr etwa namentlich als schon feststehende Gewinner angesprochen werdet. Dann könnt ihr den versprochenen Gewinn sogar einklagen. Allerdings ist das mit vielen Hürden verbunden – erst recht, wenn die Firma im Ausland setzt. Hilfe bei der Beurteilung einer Gewinnbenachrichtigung bieten die Verbraucherzentralen vor Ort.

Die SMS

Den Aussichten auf tolle Gewinne per SMS haben wir einen separaten Artikel gewidmet: Gutschein per SMS/WhatsApp gewinnen?

Gewinnspiele bei Facebook und Instagram

Auch dazu gibt es einen separaten Artikel mit Erklärungen, wie ihr Schritt für Schritt falsche Gewinnspiele entlarven könnt: Fake-Gewinnspiele erkennen

Der Anruf

Bei einer Losziehung habt ihr angeblich einen Preis gewonnen und dürft euch aus mehreren Präsenten eines aussuchen. Außerdem könnt ihr eine Zeitschrift günstig abonnieren. Was wie ein toller Gewinn verkauft wird, ist eine hinterlistige Masche, um Zeitschriften-Abos mit einer ganz normalen Werbeprämie zu verkaufen. Die Anrufer behaupten häufig, im Namen eines Mobilfunkanbieters oder einer anderen bekannten Firma anzurufen. So wird vermieden, dass ihr zum Beispiel fragt, woher eure Daten kommen. Denn ohne dass man sein Einverständnis gegeben hat, sind solche Anrufe überhaupt nicht erlaubt.

Wenn ihr nach dem Telefonat feststellt, dass ihr gar kein Zeitschriften-Abo haben wollt, könnt ihr klären lassen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Ist das tatsächlich der Fall, gibt es noch das Widerrufsrecht. Das bedeutet: Ohne einen Cent zu zahlen, kommt ihr aus dem Vertrag. Die Frist dafür beträgt 14 Tage und beginnt, sobald ihr das erste Mal die Ware erhalten habt. Weil das alles knifflig ist, sollten Fachleute ran - zum Beispiel von der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Um einen möglichen Vertrag später widerrufen zu können, ist es wichtig, während des Gesprächs nach einer Postadresse der Firma zu fragen! Wird die nur zögerlich oder gar nicht genannt, ist meistens etwas faul und ihr solltet auflegen.

Keinesfalls solltet ihr eure Bankdaten angeben! Die könnten genutzt werden, um unberechtigt Geld abzubuchen. Geschieht das, erstattet Anzeige bei der Polizei!

Die Gewinnspiel-Hotline

"Treffen Sie Leitung 10 und schon werden Sie durchgestellt", ist eine häufige Aussage im Radio oder Fernsehen. Die Hörer/Zuschauer sollen eine Telefonnummer wählen, die mit 0137 beginnt und im Festnetz gerne 50 Cent pro Anruf kostet – und vom Handy ist es noch teurer. Auch wenn man häufig anruft und nie "Leitung 10" erwischt: Das ist erlaubt, solange der Veranstalter des Gewinnspiels verständlich darüber aufklärt, dass es nur eine "Gewinnerleitung" gibt. Außerdem müssen die Kosten auch beim Anrufen angesagt werden. Ob ihr euch darauf einlasst und teilnehmt und wie oft ihr anruft, liegt dann an euch.

Die Kundenkarte

Manchmal veranstalten Unternehmen spezielle Gewinnspiele für Inhaber einer Kundenkarte. Je öfter sie die Karte einsetzen, desto größer wird ihre Gewinnchance. Damit versuchen die Firmen natürlich, ihre Kunden noch öfter in die Geschäfte zu locken und kräftig einkaufen zu lassen. Ob das okay ist, liegt daran, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Karte steht. Wer nicht am Gewinnspiel teilnehmen möchte, kann ja beim Einkauf einfach seine Kundenkarte stecken lassen, bis das Gewinnspiel vorbei ist.

Geänderte Teilnahmebedingungen

Während des laufenden Gewinnspiels werden einfach die Teilnahmebedingungen geändert oder zusätzliche Optionen zur Verbesserung der Gewinnchancen eingeführt? Das darf nicht ohne weiteres gemacht werden! Die Teilnahmebedingungen müssen vom Anfang bis zum Ende des Gewinnspiels klar und transparent sein.



Du hast weitere Fragen zu Gewinnspielen und was darin erlaubt ist? Stelle sie uns als Kommentar unter diesem Artikel!


(hamo)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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10 Kommentar(e)

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  • Chrissi

    Wie hoch darf der Gewinn sein?

    Hallo,

    hier mal 2 Fragen deren Antworten sich nicht im WWW finden ließen:

    1. Wie hoch darf ein Gewinn bei einem Gewinnspiel sein?
    2.Wie oft darf man Gewinnspiele veranstalten?

    Viele Grüße!

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  • checked4you

    @Chrissi

    Hallo Chrissi,
    für ausgelobte Gewinne gibt es keine Höchstgrenze. Aber jeder, der einen konkreten Gewinn in Aussicht stellt, muss ihn am Ende auch ausgeben. Davon zu unterscheiden ist nur die Chance auf einen Gewinn. Als Teilnehmer muss man immer genau hinsehen, ob tatsächlich ein Gewinn in Aussicht gestellt wird oder eine Chance auf einen Gewinn.
    Auch die Häufigkeit von Gewinnspielen ist nirgends begrenzt.

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  • Susanne

    Gewinneinlösung nur mit Geld möglich

    Wir haben bei Zott einen 2für1 Gutschein für das Legoland gewonnen. Bekommen diesen aber nur, wenn wir direkt die zweite Karte für 42 Euro dazu kaufen. Es besteht keine Möglichkeit die zweite Karte erst vor Ort zu kaufen, also erst dann wenn wir den Park auch wirklich besuchen. Dazwischen kommen kann ja bekanntlich immer etwas...

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  • checked4you

    Re: Gewinnspieleinlösung nur mit Geld möglich

    Hallo Susanne,
    eine direkte Antwort, ob das zulässig ist oder nicht, können wir dir leider nicht geben. Es kommt zum Beispiel darauf an, wie in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels auf deinen Gewinn hingewiesen wurde. Wenn du möchtest, können die Rechtsberater der Verbraucherzentrale NRW gerne einen Blick darauf werfen. Dazu müsstest du bitte einen Termin vereinbaren oder die telefonische Beratung nutzen. Infos gibt's hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/rechtsberatung?returnto_=link1132667A&mode=1&leistung=a028
    Du kannst dein Problem auch gerne in einer E-Mail an kontakt@verbraucherzentrale.nrw schildern. Falls du Fotos oder Screenshots der Teilnahmebedingungen hast, schick sie gerne mit.

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  • Herre Rosemarie

    Gewinnspiele

    Ich habe eine Frage wenn Ich das Gewinnspiel gekündigt habe ist es dann erlaubt eine Geldstrafe zu verlangen

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  • checked4you

    Re: Gewinnspiele

    Hallo Rosemarie,
    das ist eine allgemeine Frage, die wir nicht beantworten können. Aber wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst, können unsere Rechtsfachleute anhand deiner Vertragsunterlagen gerne deine Fragen klären. Auf dieser Seite findest du alle nötigen Infos.
    Wohnst du in einem anderen Bundesland, wende dich bitte an die Verbraucherzentrale dort. Die Übersicht gibt es auch verbraucherzentrale.de/beratung.

    Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Doreen Hauswald

    Gewinnspiel-AGB's mit Vertragsabschluss

    Hallo, ich habe bei einem Gewinnspiel mitgemacht und soll durch die AGB's einer Beteiligung an einem Vertrag zugestimmt haben. Das ist doch nicht rechtens oder? Ich habe nichts unterzeichnet.

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  • checked4you

    Vertragsschluss

    Hallo Doreen,
    damit ein Vertrag zustande kommt, muss man nicht immer unbedingt etwas unterschreiben. Sonst könntest du ja zum Beispiel nie in einem Online-Shop etwas kaufen – da unterschreibst du bei der Bestellung ja auch nichts.
    Ob die Klausel in den AGB, auf die sich der Anbieter hier offenbar beruft, rechtlich in Ordnung ist, müsste geprüft werden. Davon hängt ab, ob wirklich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. So eine Prüfung können wir hier bei checked4you nicht vornehmen. Aber die Rechtsfachleute der Verbraucherzentrale NRW helfen in den Beratungsstellen gerne weiter. Infos und Kontaktdaten zu den Standorten gibt es hier auf verbraucherzentrale.nrw. Wenn du nicht in Nordrhein-Westfalen wohnst, findest du auf verbraucherzentrale.de/beratung den Link zum Beratungsangebot der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Markus

    Falsches Gewinnspiel

    Guten Morgen,

    Wir haben in einer aktuellen Zeitschrift ein Gewimnspiel entdeckt, wo definitiv die erste Frage bei einer richtigen Antwort zu einem Buchstaben führt, der dann wiederum zu einem falschem Lösungswort führt. Der Verlag antwortet allerdings bisher nicht auf Emails. Was kann in dem Fall gemacht werden? Vielen Dank.

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  • checked4you

    Gewinnspiel-Fehler

    Hallo Markus,
    mehr als den Verlag darauf hinzuweisen, kann man nicht machen. Das scheint ja ein redaktioneller Fehler zu sein. Daraus lassen sich keine Rechtsansprüche herleiten.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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