Messenger
WhatsApp und Datenschutz
Das Wichtigste in Kürze
- WhatsApp verschlüsselt Nachrichteninhalte. Also kann sie eigentlich keiner außer Absender und Empfänger lesen.
- Das für sich genommen ist eine gute Sache. Doch WhatsApp kann mehr Daten sammeln, als nötig wäre.
- Datenschützer haben zum Beispiel ein Problem damit, dass der Messenger gespeicherte Smartphone-Kontakte ausliest.
"Legale WhatsApp-Verwendung ist praktisch unmöglich." Dieser Satz des österreichischen IT-Professors Peter Burgstaller sorgte Anfang 2016 im Netz für Diskussionen. Seine Kritik: zu wenig Datenschutz. Trotzdem findet die Kommunikation der meisten Smartphone-Nutzer über WhatsApp statt.
Auch wir, die Verbraucherzentrale NRW, kritisieren die Datenschutzerklärung des Messengers. Denn seit 2016 hat sich nicht viel geändert. Okay, im April 2016 haben die WhatsApp-Macher die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt. Das bedeutet: Die Inhalte aller Nachrichten können nur vom Absender und Empfänger gesehen werden. Kein Geheimdienst, keine Kriminellen und auch nicht WhatsApp können die Texte, Fotos, Videos etc. sehen – wenn sie richtig funktioniert und man nur selbst immer das gleiche Gerät zum Chatten verwendet. Inzwischen sind ja auch Möglichkeiten bekannt geworden, etwa über WhatsApp Web fremde Unterhaltungen mitlesen zu können.
Trotz der Verschlüsselung bleibt Kritik, die in der Natur des Messengers selbst liegt: Er durchforstet die gespeicherten Telefonnummern im Handy und darf sie an die WhatsApp-Server senden. Die stehen nicht nur in Deutschland oder in der EU. Auf den Servern wird geprüft, welche Nummern bereits bekannt sind (also wer aus euren Kontakten auch WhatsApp nutzt). Das Problem besteht nun darin, dass damit Nutzerprofile erstellt werden können. Und auch wenn niemand an die Inhalte eurer Nachrichten kommt, kann er durch die so genannten Metadaten sehen, wann ihr wie oft mit wem kommuniziert habt. Diese Infos will WhatsApp eigentlich sogar mit sämtlichen anderen Unternehmen des Facebook-Konzerns Meta teilen. Zu dem gehört die Messenger-App nämlich seit 2014. Die Weitergabe der Daten von deutschen Nutzern war dem Unternehmen bis auf weiteres untersagt worden – unter anderem durch eine Verfügung des Hamburger Datenschutzbeauftragten.
Was gibt es statt WhatsApp?
Eine Alternative sind Messenger, die nicht auf Telefonnummern angewiesen sind. So könnt ihr z.B. auf Threema allein durch Nutzernamen bzw. Nutzer-ID kommunizieren, ohne die Kontaktdaten eurer Freunde preisgeben zu müssen. Ihr braucht dafür nicht mal eine SIM-Karte – ein Smartphone mit WLAN genügt. Wenn ihr mehr über Vor- und Nachteile gängiger Messenger wissen wollt: Auf verbraucherzentrale.nrw/whatsapp-alternativen haben wir verschiedene Apps verglichen.
Bevor ihr Daten eurer Kontakte an ein Unternehmen freigebt, solltet ihr euch genau überlegen, ob eure jeweiligen Kontakte das überhaupt wollen. Denn dies ist auch rechtlich nicht unproblematisch und wurde in der Vergangenheit auch unter Juristen heiß diskutiert. Firmen zum Beispiel dürfen solche Daten nicht einfach an andere weitergeben, ohne dass die Eigentümer dieser Daten darüber Bescheid wissen.
Wenn ihr WhatsApp trotzdem verwenden wollt, könnt ihr in den Systemeinstellungen eures Smartphones dem Messenger verbieten, auf eure Kontakte zuzugreifen. Allerdings ist er dann nicht mehr so komfortabel zu verwenden. Dann werden nämlich nur die Handynummern eurer Chat-Partner angezeigt und nicht mehr ihre Namen.
(hamo)
2 Kommentar(e)
Datenschutzlücken bei What's App
Warum verklagt niemand diese Firma? Es muß doch rechtlich möglich sein einen Weg zu finden um mit WA kommunizieren zu können ohne sich strafbar zu machen!
Mit freundlichem Gruß
satrocky
Datenschutz bei Internetdiensten
Das ist das große Problem, vor dem das Internet allgemein steht: WhatsApp sitzt in Californien und unterliegt dort geltendem Recht. Datenschutzverstöße gegen amerikanisches Recht, sofern überhaupt welche vorliegen, können wir nicht verfolgen. Wir als Verbraucherzentrale NRW sind der Meinung, dass für Internetdienste die Regeln des Landes gelten sollten, in dem sie angeboten werden. Doch weltweit verfügbare Internetdienste unterwerfen sich häufig keinen unterschiedlichen nationalen Gesetzen, sondern handeln nach denen, die an ihrem Firmensitz gelten.