Online-Shopping
Wenn die Bestellung nicht geliefert wird
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht nur Fake-Shops senden nach der Bestellung keine Ware – auch bei seriösen Händlern kann das passieren.
- Grundsätzlich gilt: Was man zum Verkauf anbietet, muss man auch haben und zum angegebenen Preis liefern können.
- Wird nach deiner Bestellung die Lieferzeit geändert, musst du nicht länger als vereinbart warten.
Das ist ätzend, kommt aber leider immer wieder vor: Geschäfte (ob im Internet oder im Laden) bieten tolle Angebote an, die dann plötzlich ausverkauft sind, wenn man da ist. Dumm nur: Im Laden hat man keinen Anspruch darauf, den begehrten Artikel zu bekommen. Mit der Masche wollen die Händler Kunden anlocken, in der Hoffnung, dass die noch mehr einkaufen. Deshalb spricht man von "Lockangeboten". Die sind eigentlich verboten, denn was jemand zu einem bestimmten Preis anbietet, muss er auch verkaufen können. Wenn du so was erlebt hast, kannst du dich darüber z.B. bei der Verbraucherzentrale NRW beschweren.
Das gleiche gilt in Onlineshops – Probleme mit ihnen kannst du der Verbraucherzentrale hier melden. Zeichnet ein Händler im Internet seine Waren als "sofort lieferbar" aus, muss das Produkt auch tatsächlich sofort zum angegebenen Preis ausgeliefert werden können. Andernfalls ist die Werbung irreführend. Bei Onlineshops erfährt man von Lieferschwierigkeiten aber oft erst, wenn man schon auf Bestellen geklickt und womöglich die Ware schon bezahlt hat. Gerne werden auch nachträglich die Lieferzeiten geändert: Wo beim Bestellen noch 2-3 Tage stand (als Beispiel) werden es plötzlich 8-9. Und dann wird die Bestellung vom Händler storniert, weil er nicht liefern kann.
Manche bieten dann Ersatzprodukte mit gleicher oder ähnlicher Ausstattung an. Darauf musst du dich aber nicht einlassen, kannst stattdessen vom Vertrag zurücktreten und musst nicht bezahlen bzw. kannst dein Geld zurückverlangen. Das kannst du auch, wenn die Ware nicht zum angegebenen Termin bei dir ankommt. Wenn der Händler beim Zurückzahlen der Kohle Stress macht, kannst du ihn verklagen.
Besonderheiten beim Handyvertrag mit Gerät
Und was ist bei Handyverträgen mit einem Gerät, das nicht wie angekündigt geliefert wird? Der Vertrag über den Tarif und der Vertrag über den Kauf des Handys sind zwei unterschiedliche Verträge. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hat erst mal keinen Einfluss auf den Laufzeitvertrag des Tarifs. Die Verträge können allerdings miteinander verbunden werden und somit als Einheit betrachtet werden. Wann das so ist, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Dabei können die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW helfen.
Wenn es Stress mit dem Liefertermin und der Rückzahlung der Kohle gibt, hast du es vielleicht auch mit einem Fake Shop zu tun. Seriöse Onlineshops gehen in der Regel auf deine Probleme ein und zahlen beispielsweise bei einem Widerruf dein Geld zurück.
(hamo)
18 Kommentar(e)
Wenn ich aber nicht das Geld zurück will...
... wenn ich online auf so ein Lockvogelangebot reingefallenn bin, sondern die Ware, über die mir der Kauf bestätigt wurde? Weil ich keine vergleichbare Ware wo anders finde? Wie kann man durchsetzen, dass der Onlineshop zu liefern hat was man gekauft hat und nicht das Geld zurück will?
Danke!
@Janka
Hallo Janka,
grundsätzlich muss ein Händler die Ware, die er anbietet, auch liefern. Darauf hast du ein Recht, welches du auch notfalls gerichtlich geltend machen kannst. Allerdings können im Einzelfall Besonderheiten gelten. Ist es dem Verkäufer aus bestimmten Gründen gar nicht mehr möglich, das Produkt zu übersenden, kann das von ihm auch nicht mehr verlangt werden.
@checked4you
Danke für die Antwort! Tja, der "bestimmte Grund" ist, dass der Artikel 2 Tage vorher schon verkauft wurde und leider vergessen wurde aus dem Olineshop heraus zu löschen. Ich habe festgestellt, dass das mit allen Artikeln auf der Seite so ist. "Ups, schon weg, aber ich kann ja was ähnliches anfertigen". Das Ähnliche ist dann nie so schön wie die Fotos online... Ich bin so sauer auf diese Taktik!
@Janka und @checked4you
Das selbe Problem habe ich aktuell auch.
Bei mir handelt es sich um ein Produkt, das ursprünglich ca. 70 Euro gekostet hätte. Da ich dies bereits im Juni vorbestellt habe und kurz darauf ausverkauft war, Erscheinungs- und Lieferdatum der 11.11. gewesen wäre, gibt es die Ware nun nurnoch über Zweithändler in Höhe von 250 Euro aufsteigen zu ersteigern.
Kann ich den Differenzbetrag verlangen?
@Luca
Hallo Luca,
so ärgerlich deine Situation auch ist: Anspruch auf den Differenzbetrag hast du nicht, wenn das Produkt von einem anderen Händler angeboten wird.
Wenn ich aber nicht das Geld zurück will...
Soeben passiert! Gestern bestellt...heute die Aussage, dass die Adresse falsch ist...
Das ist doch Unfug!
Ein Kärchergerät sollte nach Portugal geliefert werden...
Die Bestellung wurde akzeptiert und auch über PayPal bezahlt! Ist das Rechtens?
Re: Wenn ich aber nicht das Geld zurück will...
Hallo Luisa,
nicht alle Online-Shops versenden ins Ausland. Falls das in deinem Fall so ist, müsste das in den AGB des Shops stehen. Falls nicht, schreibe dem Shop eine E-Mail oder ruf dort an, um das Missverständnis zu klären.
Was genau steht denn in der Nachricht, die du erhalten hast?
Möglicherweise teilt dir der Shop mit, dass er deine Bestellung gar nicht angenommen hat. Dann erhältst du in der Regel das Geld von PayPal automatisch zurück. Falls nicht, kannst du es dort zurückfordern.
Beste Grüße
Hauke
Emails, nachrichten werden ignoriert
Wie ist es, wenn ich seit wochen auf die Bestellung warte. Geld wurde abgezogen, 2 emails, 1 „live nachricht“ und eine instagram nachricht wurden ignoriert. Nach 1 woche die Email von dhl bekommen, dass das paket zum verschicken abgegeben worden ist. Nach 2 wochen kam dann oh sry liebes, das Paket liegt noch im Lager, wird morgen abgeschickt.
Und dann nach einer woche kam: die leggings gibts nicht mehr in deiner Größe ( zum zeitpunkt der bestellung waren aber alle größen vorhanden). Und jetzt wird wieder seit einer woche nicht auf meine Mail geantwortet.
@Nina
Hallo Nina,
das klingt zumindest nicht nach einem seriösen Shop oder einem, dem Kundenservice wichtig wäre. Wenn du eine Nachricht von DHL erhalten hast, sollte das Paket ja unterwegs sein. Wenn es auf dem Weg verloren gegangen ist, könnte der Absender einen Nachforschungsantrag stellen. Klingt aber so, dass der Shop nicht sehr engagiert ist und das in deinem Sinne machen würde.
Hast du die Bestellung schon bezahlt? Dann solltest du dich unbedingt von unseren Experten beraten lassen. Infos dazu findest du hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertraege-reklamation/beratung-zu-kaufvertraegen-und-werbung-1416
Falls du noch nicht bezahlt hast, kannst du entweder die Bestellung stornieren bzw. widerrufen (das geht per E-Mail an den Shop) oder deine Bestellung einklagen. Aber das dürfte unverhältnismäßig teuer werden.
Grüße
Hauke
Abofalle
Ich habe über Lidl per Handy ei sogenanntes Schnäppchen bestellt mit Kreditkarte. Die Ware habe ich nicht erhalten, dafür werden Beträge vom Konto abgezogen. Ich habe die Kreditkarte gesperrt und Anzeige bei der Polizei gemacht. Jetzt teilt mir die Bank mit, das es Abos sind, die ich kündigen muß. Aber ich habe keine Firma oder Sonstiges, wo ich eine Kündigung hinschicken kann.Ich habe nur den Ausdruck bei dem Kontoauszug
E247Salonaya.com und Landlikeme.com. Im Internet wird eine französ.Firma J. arrete les frais angegeben, der die Verursacher suchen würde, aber ob das stimmt-vielleicht eine weitere Falle.
Können Sie mir helfen?
Re: Abofalle
Hallo Angela,
leider nicht. Bei Problemen mit Anbietern aus dem europäischen Ausland hilft das Europäische Verbraucherzentrum: www.evz.de.
Grüße
Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW
Nicht gelieferte Online-Bestellungen
Eine nicht behandelte Fallgestaltung ist, wenn die beauftragte Transportfirma nicht ordentlich arbeitet. In meinem Fall hat sie drei mal behauptet, ich sei nicht anwesend gewesen, obwohl ich ständig Zuhause gewesen bin.
Was kann ich tun, um die georderte Ware doch noch zu erhalten. Der Händler sagt, er habe keinen Einfluss auf den Transporteur
Zustelldienste
Hallo Franz,
weil der Absender den Zustelldienst beauftragt und damit mit ihm einen Vertrag eingeht, muss er sich auch um Zustellprobleme kümmern. Das Thema wird z.B. hier behandelt: www.Post-Ärger.de.
Meine Erfahrung
Also meine Bestellungen kommen immer an.
Niemand wagt es meine Käufe nicht zu verschicken!
Stornierung aufgrund von Irrtum durch Händler
Hallo, ich habe vor wenigen Tagen eine Mikrowelle bei einem Onlineshop bestellt, welche als 60% reduziert gelistet war, inklusive Rabattmarkierung. Das Angebot war normal gestaltet - Bilder, Beschreibung, etc. Direkt bezahlt, laut AGB kommt Kaufvertrag bei Bestellabschluss zustande. Geliefert wurde jedoch eine Lampe. Der Mailverkehr ergab, dass eine Drittpartei (Betreiber der Handelsplattform) eine fehlerhafte Verknüpfung erstellt hatte, es wurde die falsche Artikelnummer (die der Lampe) im Angebot verwendet. Der Händler storniert aufgrund von Irrtum und bittet um Rücksendung. Die Mikrowelle wird erneut unter korrekter Artikelnummer eingestellt, jetzt zum Vollpreis. (115€ vs. 50€ "Rabattpreis") Meinem Widerspruch der Stornierung wird nur entgegenet, dass man als Händler keine Schuld für den Fehler des Dritten hätte und der normale Preis ja doppelt so hoch sei.
Nun liegt doch aber das Risiko solcher Irrtümer beim Verkäufer, denke ich? Es liegt kein offensichtlicher Preisfehler vor (60% Rabatt trifft man doch in freier Wildbahn an, das kann man als Käufer nicht als Preisirrtum erkennen), und es wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen. Beurteile ich den Sachverhalt korrekt und wie komme ich hier noch zu meinem Recht? Der Händler scheint das einfach ignorieren zu wollen.
Besten Dank und Grüße
Händler-Irrtum
Hallo Jan,
dazu können wir so allgemein leider nichts sagen. Bei der Verbraucherzentrale gibt es Rechtsfachleute, die den Sachverhalt und deine Unterlagen prüfen könnten. Wenn du in NRW wohnst, kannst du auf dieser Seite die Standorte sehen und einen Beratungstermin vereinbaren. Die Angebote der Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern kannst du über die Übersicht www.verbraucherzentrale.de/beratung finden.
Beste Grüße
Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW
Stornierte Bestellung das zweite nach 3 Monate warten
Erts im Oktober bestellt, im Dezember hat der Händler mein Bestellung storniert. Auf meine Reaktion hat mir neue Bestellung angeboten, natürlich teuerer als das erste Angebot gewesen. Die wurde nach 2 Monaten Wartezeit und mehrfache Liefertermin Verschiebung erneut storniert. Obwohl im Shop in diese Zeitraum öfter die Artikel zum bestellen angeboten wurde, habe ich keine Ware zugeschickt beokken sonder 2x Stornierung. Kann der Händler es einfach ohne Probleme machen?
Re
An geschlossene Verträge muss sich grundsätzlich auch der Händler halten. Hier könnte ein Ersatzkauf (teurer) in Betracht gezogen werden und die Differenz als Schadensersatz vom Händler, der ohne Grund storniert hat, gefordert werden. Hier gäbe es Beratung, falls gewünscht.