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Hilfen, Haken, Hintergründe

FAQ zum Girokonto

Was du vielleicht schon immer über dein Konto wissen wolltest, aber bisher nicht zu fragen gewagt hast ...

Brieftasche mit Kreditkarten (Bild: rgbstock.com / Sanja Gjenero)
Bild: rgbstock.com / Sanja Gjenero

Dauerauftrag | Einzugsermächtigung | Girokarte | Geldkarte | Girokonto ab wann? | Girokonto verweigert? | Online-Banking | Kontoführungsgebühren | Kreditkarte | Schufa | Überweisung | Dauerauftrag | Überziehungskredit (Dispo)


Dauerauftrag

Zahlungen wie Mieten, die in regelmäßigen Abständen immer wieder in gleicher Höhe anfallen, werden sinnvollerweise per Dauerauftrag ausgeführt. Du beauftragst dazu die Bank, regelmäßig zu vorgegebenen Terminen eine Überweisung vorzunehmen. Hab ein Auge auf die teilweise verwirrenden Kosten für die Einrichtung, Durchführung, Buchung, Änderung oder Kündigung eines Dauerauftrags. Einige Banken berechnen für das Girokonto nämlich nicht nur eine Monatsgebühr, sondern verlangen für jede Zusatzleistung noch weitere Zusatzgebühren. Daueraufträge können insgesamt gekündigt oder abgeändert werden. Vergisst man allerdings die Kündigung, muss man sein Geld selbst vom Vertragspartner (z.B. Vermieter) zurückfordern. Dies gehört nämlich nicht mehr zu den Aufgaben der Bank.


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Einzugsermächtigung

Mit einer Einzugsermächtigung erlaubst du jemand anderem, eine bestimmte Summe von deinem Konto abzufordern. Eine Einzugsermächtigung erteilst du zum Beispiel, wenn du im Klamottenladen mit Karte und Unterschrift zahlst. Auch im Internet kann man je nach Shop auf diesem Weg bezahlen.

Genau genommen erteilst du heute ein SEPA-Mandat. Der Begriff Einzugsermächtigung ist aber noch immer gebräuchlich.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung enthält zwei Aussagen. Zum einen erlaubst du dem Klamottenladen, einen gewissen Geldbetrag von deinem Konto abzuheben. Zum anderen erlaubst du deiner Bank, das Geld auszuzahlen. Letzteres sagst du der Bank aber nicht direkt, sondern lässt es ihr durch den Händler "ausrichten".

Die Einzugsermächtigung kannst du bis zum Tag vor der Buchung gegenüber deiner Bank oder dem Vertragspartner widerrufen. Genauer gesagt, muss der Widerruf bis zu diesem Tag bei der Bank angekommen sein. Wie der Kunde widerrufen kann – also etwa per Brief, telefonisch oder per E-Mail – kann die Bank genauer regeln. Wenn die Zeit noch reicht, ist ein schriftlicher Widerruf sinnvoll. Denn so kannst du am ehesten nachweisen, dass du rechtzeitig reagiert hast. Damit auch dein Vertragspartner Bescheid weiß, ist es sinnvoll, die Einzugsermächtigung zusätzlich auch ihm gegenüber zu widerrufen.

Sollte das Konto trotz Widerruf der Einzugsermächtigung belastet werden, so kannst du dein Geld noch bis zu 13 Monate nach der Belastung von der Bank zurückverlangen. Dasselbe gilt bei Abbuchungen, bei denen du niemals eine Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.

Auch wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast und das Geld schon abgebucht wurde, kannst du noch reagieren. Bis zu 8 Wochen nach der Kontobelastung kannst du dir das Geld von der Bank ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Das gilt also unabhängig davon, ob du einem Anderen Geld schuldest oder nicht. Doch Vorsicht! Durch ein solches Erstattungsverlangen bist du natürlich nicht deine Schulden gegenüber dem Händler los. Lass also keine Abbuchung platzen, wenn der Händler einen Anspruch auf das Geld hat.

Nach den 8 Wochen kannst du dich wegen eventueller Probleme bei der Bezahlung nur noch an deinen Vertragspartner wenden. Allerdings solltest du die genannten Fristen nicht unnötig ausreizen, sondern auf fehlerhafte Abbuchungen so schnell wie möglich reagieren. Daher ist es auch deine Pflicht, die Bewegungen auf deinem Konto sorgfältig zu verfolgen und Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren. Wird das Geld nicht abgebucht, weil z.B. nicht genug auf deinem Konto ist, muss die Bank dich sofort informieren. Dafür darf sie eine Gebühr verlangen. Informiert sie dich nicht, haftet sie für einen Teil des möglicherweise entstandenen Schadens (beispielsweise entfallener Versicherungsschutz, weil die Prämie dadurch nicht bezahlt wurde).

Einzugsermächtigungen sind bei allen, die was zu verkaufen haben, sehr beliebt, weil Kunden häufig leichtfertiger Geld ausgeben, wenn sie die Geldscheine nicht direkt sehen. Auch Mitgliedschaften in Vereinen oder andere dauerhafte Abbuchungen geraten leicht in Vergessenheit oder werden aus Bequemlichkeit nicht gekündigt.

Vielleicht erzählen euch alte Hasen, die schon lange ein Girokonto haben, auch, dass einer Abbuchung innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss widersprochen werden kann. Diese Frist gibt es aber nicht mehr. Seit dem 09.07.2012 gelten die oben beschriebenen 8-Wochen- und 13-Monats-Fristen.


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Hand an einem Geldautomaten
Bild: sxc.hu / Bongani

Girokarte

Du kannst mit einer Girokarte nicht nur am Automaten und am Bankschalter Geld abheben, sondern auch in vielen Geschäften bargeldlos bezahlen (electronic cash) sowie im Ausland an (je nach Land und Gegend mehr oder weniger) zahlreichen Automaten Geld ziehen. Für Barabhebungen an Automaten von "fremden" Banken werden Gebühren bis zu 10 € berechnet. Du solltest daher die Preisangaben an den Automaten genau studieren, bevor du Geld ziehst.

Um einen Geldautomaten benutzen zu können, musst du die vierstellige Geheimzahl eingeben (PIN = "Persönliche IdentifikationsNummer"). Karteninhaber erhalten die PIN von ihrer Bank in einem verschlossenen Briefumschlag, den du sofort vernichten solltest, wenn du dir deine Zahl eingeprägt hast. Nicht sehr sinnvoll ist es, die Zahl z.B. im Terminkalender, irgendwo in der Brieftasche oder womöglich direkt auf der Karte zu notieren. Auch vierstellige "Telefonnummern" sind für Unbefugte immer als erstes verdächtig. Handelst du grob fahrlässig, indem du z.B. Geheimzahl und Karte zusammen verwahrst oder einer anderen Person deine PIN verraten hast, bleibst du auf einem dadurch entstandenen Schaden sitzen. Sprich: Wenn der Finder (oder Dieb) mit Karte und PIN Geld abbucht, muss euch die Bank nichts erstatten.

Verlierst du deine Karte, musst du daher schnellstmöglich reagieren: Zum einen solltest du sofort deine Bank informieren. Viele Banken – aber leider nicht alle – sind über den zentralen Sperr-Notruf (rund um die Uhr: 116 116) zu erreichen. Erkundige dich am besten jetzt gleich, ob deine Bank mitmacht oder wie du sie sonst im Notfall erreichen kannst. Wenn du deine Karte gesperrt hast, musst du die ab dann entstehenden Schäden nicht mehr selber tragen.

Zum anderen solltest du auch die Polizei informieren. Diese betreibt nämlich zusammen mit dem Handel ein zentrales Sperrsystem (KUNO genannt), mit dem verhindert wird, dass der Dieb mit deiner Karte im Laden per Unterschrift zahlt.

Beim "electronic cash" wird die EC-Karte in ein Terminal eingeführt und der Kunde gibt seine Geheimzahl ein. Dann wird der Kaufpreis direkt vom Konto abgebucht. Genau genommen heißt dieses Verfahren schon seit ein paar Jahren Girocard-System und nicht mehr "electronic cash". Die EC-Karte heißt daher jetzt Girocard. Viele Menschen verwenden aber weiterhin die alten Begriffe.


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Geldkarte

Girokarten sind in der Regel mit einer Geldkarte ausgestattet. Sie werden dafür mit einem Mikroprozessor versehen, der Geldeinheiten speichern kann. Das geschieht entweder durch Einzahlen von Bargeld oder durch eine Übertragung vom Girokonto. Wenn du eine Geldkarte hast und damit bezahlst, dann wird der Rechnungsbetrag aus dem Chip ausgebucht und auf das Gerät im Laden übertragen. Es gibt aber noch immer ziemlich wenig Stellen, wo man mit einer Geldkarte bezahlen kann. Die zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten. Negative Aspekte sind allerdings heute schon das Risiko bei Verlust: Ein Ersatz ist nicht vorgesehen.


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Girokonto ab wann?

Ein Girokonto brauchst du spätestens nach dem Ende deiner Schulzeit oder mit dem Beginn des Studiums. Wenn du neben der Schule einen Job hast, musst du vielleicht auch schon während der Schulzeit ein Konto eröffnen. Viele Banken und manche Eltern sind allerdings der Meinung, dass Kinder und Jugendliche so früh wie möglich ein eigenes Konto brauchen, um mit Hilfe des Taschengeldes den Umgang mit dem modernen Geldverkehr zu erlernen. Aber sei mal ehrlich: Willst du für 10 oder 20 € Taschengeld ständig zum Bankautomaten laufen? Ist doch klar, die Banken werfen so früh wie möglich ihre Werbe-Angeln aus, um Kunden an sich zu binden. Da sollte man allerdings nur mitmachen, wenn's zum Beispiel gute Zinsen gibt.


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Girokonto verweigert?

Obwohl die Banken lautstark um neue Kunden werben, kann es einem passieren, dass man als Kunde unerwünscht ist – z.B. weil man Sozialhilfeempfänger ist oder Schulden hat. Wenn dir die Eröffnung eines Girokontos verweigert wird, verlange am besten eine genaue (schriftliche) Begründung. Damit wendest du dich dann vertrauensvoll an eine Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstelle. Denn mittlerweile hat jeder Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf ein so genanntes Basiskonto, das auch über klar vorgegebene grundlegende Funktionen verfügen muss. Falls du speziell zum Basiskonto mehr wissen möchtest, schau doch mal auf die Seite der Verbraucherzentrale NRW.


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Online-Banking

Beim Online-Banking kannst du zumindest einen Teil der Bankgeschäfte am Computer, Smartphone oder Tablet erledigen. Dafür wählst du dich übers Internet in den Rechner deines Geldinstituts ein. Um Bankgeschäfte am Computer zu veranlassen, musst du neben der Kontonummer weitere Daten eingegeben, beispielsweise die Provider-Kennung, die PIN als Geheimzahl und für jeden Zahlungsvorgang eine sogenannte Transaktionsnummer (TAN). Das ganze ist also mit einem gewissen Aufwand verbunden: Beim Online-Banking verliert man womöglich schnell den Überblick über seine Ausgaben. Fängst du dir auf deinem Computer, Smartphone oder Tablet einen Virus ein, können Betrüger womöglich dein Konto leer räumen. Daher solltest du Sicherheitsvorkehrungen treffen: Installiere ein Antivirusprogramm und aktiviere auf deinem PC eine Firewall. Lass dein Smartphone oder Tablet nicht einfach so herumliegen und sperre Bildschirm und Banking-App mit sicheren Passwörtern vor unbefugtem Zugriff.

Beim Online-Banking solltest du außerdem darauf achten, dass die Kontoführungsgebühren entsprechend niedrig oder am besten gleich null sind. Du nimmst der Bank ja schließlich die Arbeit ab, wenn du deinen Computer zur Verfügung stellst, Telefon- und Internetgebühren bezahlst und auch noch alles selbst eintippst!


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Kontoführungsgebühren

Eines der wichtigsten Kriterien bei der Eröffnung eines Girokontos sind sicher die Kosten für die Kontoführung. Auch wenn dir das Konto kostenfrei angeboten wird, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Spätestens nach der Ausbildung, oft auch automatisch mit einem bestimmten Alter, endet die Gebührenfreiheit. Da der Preisunterschied zwischen einem teuren und einem preiswerten Girokonto bis zu 100 € im Jahr betragen kann, ist die Überraschung weniger groß, wenn man sich frühzeitig über mögliche Kosten informiert. Zu den Kosten für die Kontoführung können sich auch Kosten für Überweisungen, Daueraufträge, Münzeinzahlungen oder Überziehungszinsen sowie Gebühren für die Nutzung institutsfremder Geldautomaten addieren. Hat man "seine" Bank gefunden, lohnt es sich trotzdem, ab und zu mal die Preise und Leistungen zu vergleichen – und zu wechseln, wenn die Bedingungen bei der Konkurrenz besser sind.

Die laufenden Kosten für ein Girokonto sind nicht immer leicht zu vergleichen. Einige Banken bieten ein gebührenfreies Lohn- und Gehaltskonto an, andere berechnen eine Pauschale, bei wieder anderen muss man für jede Überweisung extra zahlen. Auch die Preisgestaltung rund um die Kontoauszüge ist sehr variantenreich. Bei Banken beliebt, aber vor den Gerichten umstritten sind Preise für "Dienstleistungen", die gar keine sind. Einen aktuellen Überblick über die Höhe von Kontoführungsgebühren findest du regelmäßig bei der Stiftung Warentest. Und natürlich bei den Banken selbst: Die müssen eine verbindliche Übersicht aller Gebühren in jeder Bankfiliale gut sichtbar aushängen. Über die Zulässigkeit von Bankentgelten informiert z.B. die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite.


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Kreditkarte

Geöffnete Brieftasche mit Karten
Bild: rgbstock.com / Sanja Gjenero

Wer eine Kreditkarte nutzen will, sollte die Gebühren der verschiedenen Kartengesellschaften genau vergleichen. Es gibt große Unterschiede, und kostenlos bedeutet noch lange nicht, dass keine Nebenkosten anfallen. Zu den normalen Jahresgebühren addiert sich häufig ein Zuschlag für den Auslandseinsatz (1-2% Umrechnungsgebühr bei Fremdwährungen) oder das Abheben von Bargeld. Bei manchen Prepaidkarten (also Kreditkarten, die man vorher aufladen muss) fallen sogar Inaktivitätsgebühren an, die nach und nach das Guthaben auffressen, wenn die Karte länger nicht genutzt wird. Mehr dazu liest du in unserem Artikel über Kreditkarten für Kinder und Jugendliche.

Wer die Kreditkarte tatsächlich als Kreditmittel benutzt und von der regelmäßigen Abrechnung der Kartengesellschaft immer nur Teilbeträge abstottert, sollte einen sorgfältigen Zinsvergleich anstellen. Ein Kartenkredit ist ähnlich teuer wie ein Überziehungskredit, manchmal sogar noch deutlich teurer.


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Schufa

Für eine Kontoeröffnung ist in der Regel eine Anfrage und Meldung an die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) Voraussetzung. Die Schufa ist eine Sammelstelle für Daten über Girokonten, Kredite bei Banken, Versandhäusern, Telefongesellschaften usw.

Aber Achtung: Die Schufa ist keine öffentliche Behörde, sondern ein Wirtschaftsunternehmen, das mit diesen Daten Geld verdient. Die Vertragspartner (deine Bank, das Versandhaus oder die Telefongesellschaft) melden Daten über dich an die Schufa. Gleichzeitig können sie jene Daten über dich, die von den anderen Partnern gemeldet wurden, von der Schufa erfragen. Erfasst werden Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie natürlich die Daten über dein Konto und dein Vertragsverhalten. Wird das Konto gekündigt, weil es Probleme gibt oder eine Handyrechnung nicht vollständig gezahlt wurde (weil dir z.B. das Geld ausgegangen ist), so wird das der Schufa gemeldet und dort gespeichert. Und damit sind deine Miesen kein Geheimnis mehr.

Willst du dann z.B. in ein paar Jahren eine Wohnung mieten, und der Vermieter verlangt vorher eine Schufa-Auskunft, könnte es Schwierigkeiten geben. Wenn alles erledigt ist, werden die einzelnen Daten in der Regel nach drei Jahren gelöscht.

Wer wissen will, was die Schufa alles weiß, kann nachfragen: Die Schufa ist gegenüber jedem Verbraucher zur Auskunft darüber verpflichtet, welche Daten über ihn gespeichert sind und welche Vertragspartner Anfragen an die Schufa gerichtet haben. Das ist mindestens einmal jährlich kostenlos.

Manche Kreditinstitute arbeiten auch mit anderen so genannten Auskunfteien zusammen. Auch dort kannst du kostenlos die über dich gespeicherten Daten erfragen. Einen Musterbrief für solche Anfragen und Links zu den Online-Formularen der Auskunfteien findest du bei der Verbraucherzentrale NRW.


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Überweisung

Du kannst Zahlungen in Auftrag geben, indem du ein Überweisungsformular ausfüllst und bei der Bank abgibst. Solche beleghaften Überweisungen (also auf einem Überweisungsträger aus Papier) kosten häufig extra. Natürlich kann man Überweisungen auch per Online-Banking veranlassen. In beiden Fällen wird der Betrag vom deinem Konto abgebucht und an die Bank des Geldempfängers weitergeleitet. Für die Bank wichtig ist dabei die IBAN des Empfängers. Mit dieser kann sie erkennen an welche Bank und welches Konto sie den Betrag zahlen soll. Ebenfalls müssen der Name des Empfängers und beispielsweise die Rechnungsnummer oder sonstige kurze Angaben übermittelt werden. Die Angaben helfen dem Empfänger der Zahlung, den Geldeingang zuzuordnen.

Wenn größere Beträge beglichen, besonders wichtige Überweisungen ausgeführt oder Fristen eingehalten werden müssen, solltest du darauf achten, das Geld rechtzeitig loszuschicken. Die Bank muss es innerhalb von einem Geschäftstag an die Empfängerbank übermitteln. Bei einer Überweisung auf Papier darf sie sich einen Tag mehr Zeit lassen. Beachte aber bitte: Erhält die Bank den Auftrag erst sehr spät oder liegen Wochenende bzw. Feiertage dazwischen, kann eine Überweisung auch mal länger dauern. Rechne also sicherheitshalber ein paar Tage mehr ein.

Wird ein Geldbetrag irrtümlich auf ein falsches Konto gutgeschrieben, muss der Kontoinhaber das Geld zurückgeben. Wenn er das allerdings nicht freiwillig macht, musst du ihn notfalls verklagen. Schwierig wird es dann aber, überhaupt herauszufinden, an wen dein Geld gegangen ist. Das ist oft sehr aufwändig, und auch deine Bank kann trotz ihrer (gesetzlichen) Mitwirkungspflicht dir nicht immer weiterhelfen. Daher ist es am einfachsten, dass du deine Angaben auf dem Überweisungsauftrag (insbesondere die IBAN) nochmal kontrollierst, bevor du die Überweisung freigibst.


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Überziehungskredit (Dispo)

Der Dispositionskredit bietet vielen Bankkunden die bequeme Möglichkeit, ohne lästige Formalitäten kurzfristig Kredit in Anspruch zu nehmen, indem sie ihr Girokonto überziehen. Man kann es nicht deutlich genug sagen: Ein Dispo ist ein Kredit! Steht man mit 50 € im Minus, hat man Schulden. Und die sind oft teuer, weil man mit Zinsen von bis zu 13% rechnen muss. Banken räumen ihren Kunden oftmals schon bei Kontoeröffnung einen Überziehungsrahmen für das Girokonto ein.

Selbst wenn der Kunde diesen Disporahmen überzieht oder gar keinen Dispokredit besitzt, kann die Bank Kontobelastungen auch ohne Guthaben erlauben. Man spricht dann von einer geduldeten Überziehung. Diese ist oft sogar nochmal teurer als der Dispokredit. Treibt man es mit den geduldeten Überziehungen zu bunt, kann das Konto gekündigt werden.

Auch kann ein Dispo von der Bank jederzeit mit kurzen Fristen gekündigt werden. Dann muss die gesamte Überziehung in kurzer Zeit ausgeglichen werden. Das sollte man im Kopf haben, auch wenn man sein Konto erst überziehen darf, wenn man 18 ist.

Oft wird übersehen, dass der Dispo der Einstieg in eine "Schuldenkarriere" sein kann. Weil keine monatlichen Raten zu zahlen sind und die entstehenden Zinsen unscheinbar wieder auf dem Konto verbucht werden, bemerken manche Bankkunden solche Kreditschulden zunächst kaum. Einige glauben sogar, dass ihnen der Dispositionskredit, den sie unten auf dem Kontoauszug ablesen können, "irgendwie zusteht" und gar keine Verschuldung darstellt. Das ist natürlich Quatsch. Die Bank vergibt keine Kredite aus Nettigkeit, sondern weil sie damit Geld verdient.


Übrigens: Minderjährigen einen Dispositionskredit einzuräumen ist nicht erlaubt!


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(Wi)

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