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Der berühmte "Taschengeldparagraph"

Taschengeld: Was darf ich mir selbst davon kaufen?

Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahren sind laut Gesetz "beschränkt geschäftsfähig". Aber was heißt das eigentlich? Wirst du dadurch wirklich beschränkt oder ist das eher gut für dich? Wir klären auf!

Geldscheine in einer hinteren Hosentasche (Bild: photophonie / fotolia.com)
Bild: photophonie / fotolia.com

Nehmen wir an, du bist auf Shopping-Tour: also erst mal in einen Laden vom Taschengeld eine CD gekauft. Soweit null Problemo. Du hast von deinen Eltern außerdem noch 250 Euro extra für neue Klamotten sowie fürs Sparbuch bekommen, aber da du gerade in der Abteilung für Unterhaltungselektronik bist, kaufst du dir von der Kohle ein Smartphone. Sind nun beide Käufe das Gleiche? Nicht so ganz: Gegen den CD-Kauf werden deine Eltern wohl nicht viel sagen - außer vielleicht, dass sie die Musik scheußlich finden oder so, aber der Kauf ist erst mal deine Sache. Aber das mit dem Smartphone wäre schon eher ein Problem: deine Eltern kriegen einen dicken Hals ("du solltest dir doch was zum Anziehen kaufen!") und können im Laden darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird.


Die Grenzen des Kaufens

Man darf also unter 18 Jahren nicht alles einfach so kaufen, obwohl man das Geld dazu vielleicht gerade in den Händen hat? Ja, stimmt schon, aber eigentlich geht es dabei eher um das Risiko des Verkäufers, denn er muss damit rechnen, dass der Verkauf eines relativ teuren Smartphones oder ähnlicher Geräte an Minderjährige vielleicht durch die Eltern rückgängig gemacht werden könnte. Es könnten aber genau so gut andere Produkte sein; der entscheidende Unterschied ist der Zweck der Kohle! Dein Taschengeld hast du halt zum freien Verjubeln bekommen - also kannst du auch genau das damit tun (o.k., in der Praxis gibt es trotzdem oft Diskussionen Zuhause deswegen, aber so weit die theoretische Rechtslage). Und eine CD für 16 Euro oder so - da wird kein Verkäufer damit rechnen, dass das hinterher Probleme gibt. Die 250 Euro in dem Beispiel waren dagegen für einen bestimmten Zweck, nämlich Klamotten – was anderes zu kaufen ist da nicht angesagt, und schon werden deine Möglichkeiten, Geschäfte zu tätigen, reduziert – beschränkte Geschäftsfähigkeit also. Ist aber keine gesetzliche Schikane für Jugendliche, sondern hat gute Gründe!


(Fast) keine Verträge ohne die Eltern

Per se kann man unter 18 eigentlich erst mal gar keine Verträge abschließen, also auch keine Kaufverträge. Und das ist echt zu deinem Schutz: Jeder Nepper könnte die Unerfahrenheit von Kindern oder Jugendlichen ausnutzen, sie irgendwas unterschreiben lassen und hinterher müssten sie zahlen, wenn ihre Unterschrift schon vollständig gültig wäre. Aber so können die Eltern sagen "Nee nee, das gilt so nicht, da sind wir nicht mit einverstanden" - und schon dürfte sich der Vertrag erledigt haben. Einzige Ausnahme ist - na klar - die freie Verwendung des Taschengeldes. Denn es wäre nicht sonderlich alltagstauglich, wenn man jede Kleinigkeit (Süßigkeiten am Büdchen, Kugelschreiber, Comicheft...) hinterher widerrufen könnte, also hat man sich dafür gesetzlich was ausgedacht. Das steht im § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wird allgemein gerne "Taschengeldparagraph" genannt und so ausgedrückt:



Der gesetzliche O-Ton

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Ähh... ah ja. Obwohl, mit der Erklärung vorher kann man es jetzt eigentlich sogar verstehen: Der Kauf gilt, wenn die Kohle für genau diesen Kauf oder sowieso zum Verjubeln bestimmt war. Eine festgelegte Höhe gibt es beim "Taschengeld" übrigens nicht: Hättest du die kompletten 250 Euro "für irgendwas, das dir gefällt" gekriegt, würden es deine Eltern hinterher ja auch nicht rückgängig machen. Moment mal... 250 Euro einfach so zum Ausgeben, ohne Geburtstag und Hintergedanken? O.k., o.k., man wird ja noch träumen dürfen...


(Wi)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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  • lola

    hay

    das programm also die seite ist echt cool ich kann die tipps echt gut gebrauchen .und auch meine freunde sind drin .ich bin 12 und schaue jeden tag in die seite rein,es sind nicht immer neue artikel da aber manchmal sind echt auch gute dabei die ich lese und das dann befolge
    BB eure lola

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  • hoschi

    Kauf einer Hi-Fi Anlage 1.250,--€ 1 Tag vor 18.Geburtstag

    Da ich bald eine Prüfung ablege und auf diese Aufgabe gestoßen bin, würde mich die rechtliche Lage sehr interessieren ;)

    Ein Jugendlicher kauft sich eine Hi-Fi Anlage im Wert von 1.250,--€
    Am folgenden Tag wird er volljährig

    Wie sieht die Situation aus?
    Kaufvertrag gültig, ungültig, auch nur mit Zustimmung der Eltern, da bei Kauf noch nicht volljährig oder gültig, da er am darauf folgenden Tag seine Volljährigkeit erlangt?

    Danke im Voraus :-)

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  • checked4you

    Die Sache mit der Hifi-Anlage

    Hallo hoschi,
    die Antwort unserer Expertin: "Wird der Minderjährige volljährig, hat der nunmehr unbeschränkt Geschäftsfähige zu entscheiden, ob er den Vertrag genehmigen will oder nicht. Die früheren gesetzlichen Vertreter, also die Eltern, sind nicht mehr zuständig." Der Jugendliche kann also ab seinem 18. Geburtstag den Vertrag selbst für gültig erklären.

    Viele Grüße!

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  • gisi 61

    Kauf von Aufladekarten ( google, playstadion, amerzon ) wert 50€ bis 100 €

    Kann ich mir Aufladekarten kaufen die einen höheren Wert haben als mein Taschengeld, wenn ich den Betrag gespart haben. Beispiel Aufladekarten für meine Playstadion. Bin noch minderjährig

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  • Jeremy Schramm

    Gisi 61

    Ja kannst du da du keinen vertrag benötigst und ich bin 16 aber kann aufgrund da ich ein Bankkonto habe auch einen Laptop im Laden kaufen wo niemand was gegen sagt...

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  • nrwredaktion@verbraucherzentrale.nrw

    Re

    @Jeremy Schramm: Nein, das müssen wir korrigieren: Das Alter 16 spielt gar keine Rolle - erst ab 18 ist man voll geschäftsfähig. Auch bei dir sind Verträge erst mal "schwebend unwirksam" und könnten von den Eltern widerrufen werden.

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  • checked4you

    Aufladekarten vom Taschengeld kaufen

    Hallo Gisi! Verträge, die ein Minderjähriger schließt, sind grundsätzlich schwebend unwirksam. Die Eltern können also eingreifen. Das gilt aber nicht, wenn der Kaufpreis mit dem Taschengeld bezahlt wird bzw. mit Geld, das die Eltern dem Jugendlichen zur freien Verfügung überlassen. Anders ist dies wiederum nur, wenn die Eltern verboten haben, das Geld für bestimmte Dinge auszugeben. In diesem Rahmen wird der Vertrag nicht wirksam durch durch die eigene Zahlung. Auf dein Problem bezogen heißt das also: Wenn es deine Eltern verbieten, mit dem Geld Aufladekarten mit hohem Wert zu kaufen, können sie den Kauf rückgängig machen.

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  • Florian

    Betrag irrelevant, solange das Geld zur freien Verfügung durch die "Eltern" überlassen wurde ?

    Hallo,
    1) ist der Betrag wirklich irrelevant, Hauptsache das Geld ist zur freien Verfügung hergegeben worden? Sagen wir mal, Spiele-Laptop 1000€, 10 Monate TG gespart ?

    2) Wie sieht es mit Geldern durch Nebenjobs aus? Zeitungsjunge etc. ? Darf ich da drüber frei verfügen oder muss ich meine Eltern fragen?
    MfG Florian

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  • checked4you

    Betrag / Nebenjobs

    Hallo, dafür kann man leider keine eindeutige Summe oder Grenze nennen. Aber irrelevant ist der Betrag nicht: Die Überlassung zur freien Verfügung umfasst nicht jede Verwendung, sondern nur solche Verwendungen, die sich noch "im Rahmen des Vernünftigen" halten. Um zu beurteilen, ob sich eine Verwendung im Rahmen des Vernünftigen hält, kann auch die Höhe des Preises eine Rolle spielen. Und wann die Höhe des Preises den Rahmen des Vernünftigen sprengt, hängt vom Einzelfall ab - also von der Beurteilung durch die Eltern. Neben dem Preis spielen dabei halt auch erzieherische Erwägungen eine Rolle. Und genau so gilt es bei Minderjährigen auch für Geld aus Nebenjobs.

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  • Joyce

    Online kaufen

    Hallo Zusammen,
    mein kleiner Bruder will sich online etwas bestellen. In wie weit tritt da der Taschengeldparagraph ein? Gilt dort das gleiche recht, da er ja das Geld dann überwiesen muss und unsere Adresse raus gibt.

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  • checked4you

    Online-Bestellung auch mit Taschengeld kein Problem

    Hallo Joyce,
    ein Minderjähriger kann einen gültigen Vertrag schließen, wenn er die "vertragsmäßige Leistung" mit eigenen Mitteln erfüllt. Das steht in § 110 BGB. Wirksam wird der Vertrag, wenn dein Bruder die Bestellung bezahlt. Die mögliche Angabe einer Lieferadresse hat auf die Wirksamkeit keinen Einfluss.
    Auch eine Online-Überweisung ist kein Problem, solange das Konto deinem Bruder gehört und es genügend Guthaben hat. Überziehen (also ins Minus rutschen) dürfen Minderjährige nicht ohne weiteres.
    Viele Grüße - Hauke

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  • Anna

    hallo

    Hallo ich finde es nicht sehr informativ. ich hätte das gerne so gehabt das man erst schreibt was das bedeutet und dann erst ein beispiel erklärt

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  • Philipp Baumgartner

    PC (Betriebssystem: Windows 10) -Kauf mit 16

    Kann man mit 16 einen PC bis maximal 1.000€ kaufen, wenn man das Geld selbst gespart hat und ohne das es die Eltern wissen? Würde das auch über das Internet ( Beispiel: von: www.mediamarkt.at) ?

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  • checked4you

    Re: PC-Kauf mit 16

    Hallo, das kannst du schon, aber deine Eltern können, wenn sie nicht einverstanden sind, das Geschäft auch rückgängig machen. Denn sie haben das Recht, zu bestimmen, wofür das Taschengeld ausgegeben werden darf. Insofern wäre eine einvernehmliche Lösung vielleicht die bessere Variante ...? Diese Auskunft gilt übrigens für deutsches Recht, für Österreich (da du eine österreichische Web-Adresse angegeben hast) können wir es nicht genau sagen. Viele Grüße, Heiko

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  • Niko

    Urlaubsreise wird verboten

    Hallo, ich habe letztes Jahr bei den Pfadfindern eine Reise mitgemacht - pädagogisch wertvoll. Dieses Jahr erlaubt das Jugendamt es nicht als Strafe. Die Reise habe ich geschenkt bekommen, es gibt also keine Kosten. Kann ich dagegen was tun? Klagen?
    Ich bin 15.

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  • checked4you

    Re: Urlaubsreise

    Hallo, das ist nicht unser Rechtsgebiet, denn dabei scheint es ja nicht um Geld zu gehen, sondern das Verbot scheint ganz andere Gründe zu haben - insofern werden wir dir bei der Frage leider nicht weiterhelfen können. Wenn es darum geht, wie deine Rechte gegenüber dem Jugendamt sind, wäre eine Jugendberatung (z. B. von Caritas oder AWO) vielleicht die richtige Ansprechpartnerin. Viele Grüße, Heiko

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  • Nicole Schwekendiek

    Kauf mittels Kartenzahlung im Lastschriftverfahren ohne Guthaben

    Meine minderjährige Tochter hat mit Ihrer Kontokarte (Taschengeldkonto) einen Kauf getätigt ohne sicher zu gehen, dass das Geld auch auf Ihrem Konto war. Sie war der Meinung, wenn Sie an der Kasse nicht abgelehnt wird hat Sie noch genügend Geld auf dem Konto. Dem war aber nicht so, das Geld wurde für den Kauf zurück gebucht und eine Gebühr in Höhe von 0,70€ seitens der Bank erhoben. Ich, als Gesetzlicher Vertreter habe mit für den Erhalt der Karte unterschrieben. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass Zahlungen nur in Höhe des Guthabens getätigt werden können. Nun erreicht mich ein Schreiben eines Inkasso Dienstleisters, dass ich als Gestzl. Vertreter die Zahlung + erheblicher Mehrkosten (40€) zu erstatten hätte. Ich bin aber mit dem Kauf nicht einverstanden und war bei dem getätigten Kauf nicht dabei. Ist der Kauf nun wirksam, oder nicht. Meiner Meinung nach ist Sie und somit ich durch den Taschengeldparagraphen doch geschützt. Es ist doch nicht mein Problem, wenn die Filiale nicht die teuren PIN Geräte anschaffen will, geschweige denn sich einen Ausweis zur Sicherung Ihrer Forderungen vorlegen lassen,oder?

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  • checked4you

    Lastschrift ohne Guthaben

    Hallo Nicole,
    ich kläre das mit den Finanzrechtsexperten der Verbraucherzentrale NRW und antworte Anfang kommender Woche an dieser Stelle.
    Grüße
    Hauke

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  • checked4you

    Lastschrift ohne Guthaben 2

    Hallo Nicole,
    hier ist die Antwort unserer Experten. Eine Beurteilung ist aus der Ferne nur schwer möglich. Kleinere Änderungen im Sachverhalt können schon zu einer abweichenden Einschätzung führen. Deshalb wäre es gut, wenn Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Ihrer Nähe wenden. Eine Übersicht gibt es hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/rechtsberatung?returnto_=link1132667A&mode=1&leistung=a028
    Wenn Sie nicht in NRW wohnen, können Sie auf www.verbraucherzentrale.de/beratung die Angebote in Ihrem Bundesland finden.

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  • Melli

    14 Jahre kauf von markenuhr für 325€

    Mein Sohn hat sich ohne meine Erlaubnis und wissen eine Uhr für325€ beim Juwelier gekauft.
    Nun weigert sich die Verkäuferin die Uhr zurückzunehmen da sie gekürzt wurde und bedingt getragen wäre. Sein ganzes Geld ist weg nur wg. Der Uhr. Welche Möglichkeit habe ich wenn keiner zurücknimmt muss ich mit Anwalt kommen?bin echt sauer dachte auch der verkäufer muss nach alter und einverständnis fragen gerade bei einem so hohen preis

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  • checked4you

    Re: 14 Jahre kauf ...

    Um das zu klären, wäre unsere Rechtsberatung erforderlich, das kriegen wir hier in den Kommentaren nicht in. Konkret wäre das dies hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertraege-reklamation/kaufvertraege-und-werbung-1416

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  • Vergessen

    Ps4 in Game käufe

    Ich habe letzten (vor einem Tag) aus Versehen einen in Game Kauf getätigt in Höhe von 99,99€. Meine Frage ist jetzt ob meine Eltern nun das Geld zurückverlangen können.(bin noch minderjährig) Die Zahlung hat auch klar mein Taschengeld überschritten. Freue mich auf eure Antwort.

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  • Vergessen

    Ps4 in Game käufe

    Ich hab noch was vergessen, ich habe noch nichts mit der gekauften in Game Währung gekauft.

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  • checked4you

    Re: Ps4 In-Game-Käufe

    Hallo "Vergessen",
    deine Frage lässt sich leider nicht so einfach mit ja oder nein beantworten. Wenn deine Eltern das Geld zurück fordern wollen, sollten sie sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW wenden: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertraege-reklamation/verbraucherrecht-beratung-und-vertretung-1439 Falls ihr nicht in Nordrhein-Westfalen wohnt, findet ihr hier eine Übersicht über die Beratungsmöglichkeiten in eurem Bundesland: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

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  • Anja

    Fackelverkauf an 12-jährigem

    Hallo, mein 12-jähriger Sohn hat sich heute eine Fackel (lt. Verpackung hochgradig giftig und gefährlich, darf nicht in Kinderhände geraten steht drauf) gekauft. Ich möchte das Ding weder im Haus haben noch benutzen. Kann ich die Fackel zurück ins Geschäft bringen bzw. hätte der Verkäufer dieses Produkt meinem Sohn überhaupt verkaufen dürfen?
    Vielen Dank für die Antwort!

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  • checked4you

    Re: Fackelverkauf an 12-jährigem

    Hallo, da der Sohn minderjährig ist und Sie als Eltern nicht einverstanden waren, können Sie den Verkauf auf jeden Fall rückgängig machen und das Geld zurückverlangen. Ob andere Rechtsvorschriften (giftig / gefährlich etc.) den Verkauf bzw. die Abgabe an Minderjährige verbieten, können wir ohne Infos nicht beantworten.

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