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Händler oder Privatverkäufer?

Rechte beim Gebrauchtkauf

Besonders bei elektronischen Geräten wird ein Gebrauchtkauf schnell heikel. Und wenn was nicht funktioniert, fragt man sich, wie das hier eigentlich mit den Rechten als Käufer aussieht. Wichtige Frage dabei: Vom Händler oder "von privat"?

Ein alter Turnschuh (Bild: FreeImages.com / Anton Malan)
Bild: FreeImages.com / Anton Malan

Das Wichtigste in Kürze

  • Händler können die Gewährleistung auf ein Jahr statt zwei verkürzen.
  • Privatpersonen können die Gewährleistung ganz ausschließen.

Kauft man eine Ware gebraucht bei einem Händler, und die ist nicht in Ordnung, gelten grundsätzlich die normalen Rechte des Käufers wie beim Neukauf auch: Gemäß "Gewährleistungsrecht" kann der Käufer zwischen Reparatur und einem Ersatz wählen. Erst, wenn das alles nicht funktioniert, kann man auch sein Geld zurück verlangen. Das ist jetzt etwas verkürzt dargestellt, wir haben das in einem anderen Artikel genauer erläutert.


Aber, und das ist wichtig, es gibt beim Gebrauchtkauf eine Einschränkung gegenüber dem "normalen" Gewährleistungsrecht: Hier kann ein Händler die Gewährleistung beim Vertragsschluss auf ein Jahr statt der normalen zwei Jahre verkürzen! Nach diesem Jahr kann er also jeden Versuch, Fehler zu bemängeln, mit einem Lächeln (oder auch ohne...) abbügeln. Darauf sollte man also unbedingt achten, wenn man gebraucht etwas kauft. Eine Verkürzung auf weniger als ein Jahr ist übrigens nicht drin.


So, wenn man aber was Gebrauchtes von privat kauft, sieht das anders aus, denn Privatpersonen können die Gewährleistung ganz ausschließen. Das heißt dann im Grunde "gekauft wie gesehen", oder im Falle einer Online-Bestellung sogar eher "wie nicht gesehen". Kennt ihr vielleicht von Ebay, denn da schreiben viele Verkäufer, sie würden die Gewährleistung ausschließen. Können sie auch - aber nur, wenn sie nicht vielleicht doch professionelle Händler sind... Allerdings: die verkaufte Sache muss immer korrekt beschrieben werden - Mängel sollten also möglichst konkret aufgezählt werden. Verkauft der private Verkäufer zum Beispiel bewusst ein defektes Gerät ohne Gewährleistung, und weist er in dem Angebot nicht auf den Defekt hin, dann kann man sich als Käufer unter Umständen auf "Arglist" berufen. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer dann nicht weiter.


Ach, und apropos Online-Kauf: Ein zweiwöchiges "Widerrufsrecht" (also die Möglichkeit, die Ware zurück zu schicken) hat man beim Online-Kauf von einem Unternehmer sowieso. Auch bei Produkten, die in Ordnung sind. Wer dazu mehr Infos sucht: Klick!


(Wi)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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22 Kommentar(e)

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  • Heying

    Fußpflegestuhl bei Ebay gekauft

    Ich habe einen gebrauchten Fußpflegestuhl bei ebay gekauft, ihn selber abgeholt.
    Mein Fehler war ich habe nur die Elektronik geprüft die funktionierte einwandfrei. Jetzt habe ich das Teil für 1400 Euro daheim und die Gasdruckfedern sind kaputt beidseits. In der Beschreibung stand Stuhl in technisch einwandfreiem Zustand. Laut Hersteller können die Gasdruckfedern nicht durch den Transport kaputt gehen, das Problem war vermutlich vorher bekannt. Mit Techniker und Reparatur kostet mich der Spaß nochmals 700 Euro...ich hätte also einen neuen kaufen können. Was für Möglichkeiten habe ich, der Verkäufer sagt es hätte alles funktioniert....

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  • checked4you

    Re

    Das werden wir hier nicht seriös klären können, das wäre ein Fall für unsere Beratung.

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  • Ungewiss

    Saugroboter verkauft

    Ich habe einen uns neu geschenkten saugroboter über ebay verkauft.
    Da wir keine rechnung oder ähnliches hatten habe icj geschrieben geschenkt bekommen juni 21 was bis dato ca 9 monate waren.
    Nun hat der Käufer mich angezeigt weil das Gerät anscheinend im dezember 19 gekauft wurde was mir nicht bekannt war und wir ihn neu ubd ovp geschenkt bekamen.
    In der anzeige habe ich Garantie gewähr und Rücknahme ausgeschlossen.
    Helft mir wer ist im Recht?
    Ich denke ich habe alles nach bestem wissen und gewissen beschrieben.

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  • checked4you

    Re

    Hallo, also wir können das hier os ohne genauere Prüfung nicht seriös beurteilen, da müsstest duin unserer Beratung nachfragen.

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  • Habibullah

    Schuhe

    Hallo
    Ich habe eine Schuhe von ebay Kleinanzeigen gekauft und bei eBay war nur ein Bild das war heil und wenn ich die Ware bekomme habe waren die kaputt

    Kann jemand mir helfen, was ich machen soll
    Mit freundlichen Grüßen
    Habibullah

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  • checked4you

    Privatkauf

    Hallo Habibullah,
    das ist ärgerlich - verständlich. Allerdings gibt es beim Kauf von Privat (was bei eBay-Kleinanzeigen üblich ist) nicht dieselben Ansprüche wie z.B. beim Kauf von einem Händler. Da könntest du die Ware reklamieren oder deine Bestellung widerrufen. Bei Privatkäufen kannst du dich nur mit dem Verkäufer einigen oder ihn verklagen, wenn die gelieferte Ware von der Beschreibung abweicht. Bei der Klage musst allerdings du alles beweisen können und das ist oft schwierig.

    Grüße
    Dein checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Cactus

    Händler kauft bei Privat Ware ein.

    Hallo,

    Bei mir hat wie es sich jetzt herausgestellt hat ein Händler Ware gekauft. Ich selbst bin Privat Person und hatte auch in der Ebay Anzeige drin stehen, „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Nun behauptet der Händler 4 oder 5 der Teile wären defekt, lieferte keine Beweise dafür. Nun hat er das an Creditreform abgeben, die jetzt das Geld eintreiben wollen. In dieser Rechnung wird auch angegeben das ich für den wirtschaftlichen Verlust aufkommen soll.

    Meine Frage darf er das überhaupt alles? Creditreform selber sagt sie dürfen das aber ich glaube das nicht.

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  • checked4you

    Verkauf

    Hallo Cactus,
    als Verbraucherzentrale NRW können wir nicht zu Verkäufen beraten. Das verbietet uns das Rechtsdienstleistungsgesetz. Wir können leider nur helfen, wenn du als Käufer etwas bei einem Händler erworben hast und es damit Probleme gibt.
    Mit deinem Anliegen müsstest du dich also am besten von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    Wir drücken die Daumen, dass alles schnell aus der Welt geschaffen werden kann.

    Grüße
    Dein checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • chris

    fahrradkauf dämpfer defekt trotz service

    hi ich hab ein enduro fahrrad gekauft das vor 2-3monaten erst geserviced wurde. Nun wurde der dämpfer des bike's undicht und man kann den rebound nicht mehr einstellen, der Händler der laut Rechnung geserviced hat weigert sich die Gewährleistung anzuerkennen, da der Service vom vorbesitzer bezahlt wurde. Die Rechnungen sind aber in meinem Besitz. Kann er das jetzt einfach nochmal mit mir abrechnen ?

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  • checked4you

    Re: fahrradkauf ...

    Das können wir auf diesem Wege leider nicht ausreichend bewerten, da wäre eine Beratung erforderlich - je nach Bundesland bitte wählen: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

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  • Kalkreuth

    Trockner funktionierte beim Verkauf, kurz danach war er defekt

    Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe einen Trockner verkauft , er funktionierte problemlos kurze Zeit später spinnte die Elektronik. Muss ich den zurück nehmen. Sonst droht man mit einem Rechtsanwalt . Ist ein Privatverkauf,

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  • checked4you

    Privatverkauf

    Hallo Kalkreuth,
    als Verbraucherzentrale dürfen wir keine Verkäufer beraten. Laut unserer Satzung und dem Rechtsdienstleistungsgesetz können wir ausschließlich Verbrauchern bei Problemen mit Anbietern helfen. Ihre Frage müsste also ein(e) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt klären.

    Tut mir leid - trotzdem alles Gute!
    Gruß
    Hauke

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  • Angela

    Gebrauchter Kühlschrank

    Hallo,
    meine Tochter hat von ihrem Vormieter die Küchengeräte abgekauft, nun ist nach 3 Tagen der Kühlschrank defekt (130€Abstand) Kann sie das Geld zurückverlangen? Hat sie Rechte?
    LG Angela

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  • checked4you

    Re: Kühlschrank

    Da müssen wir auf unsere Beratung verweisen, das können wir hier nicht klären: https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-nrw

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  • checked4you

    Receiver-Verkauf

    Hallo Werner,
    leider können wir dazu überhaupt nichts sagen. Wir können nur Verbraucher beraten. In diesem Fall hast du etwas verkauft und bist somit Anbieter. Dazu können wir uns nicht äußern - dürften es auch gar nicht. Das verbieten uns unsere Satzung und das Rechtsdienstleistungsgesetz.
    Trotzdem beste Grüße
    Hauke

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  • Werner Laube

    VSX-923 AV Receiver

    Hallo lle zusammen,
    vielleicht kann mir jemand helfen. Habe einen Receiver verkauft und bekomme die Antwort 'Super Gerät alles läuft perfekt'! Am nächsten Tag kommt die Nachricht, dass nichts mehr funktioniert. Er würde das Gerät zurück schicken und möchte sein Geld zurück. Seine Vermutung: das Gerät hätte mit Sicherheit vorher schon ein Problem gehabt. Was natürlich nicht stimmt, denn bei mir funktionierte alle tadellos. Eure Meinung dazu würde mich interessieren. Besten Dank im voraus.

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  • checked4you

    Re: Gebrauchte Stoßstange

    Hallo Jacqueline,
    das lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Wohnst du in Nordrhein-Westfalen? Dann kannst du dich von unseren Rechtsexperten beraten lassen. Auf unserer Internetseite verbraucherzentrale.nrw findest du alle nötigen Infos, Preise und Kontaktdaten: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertraege-reklamation/beratung-zu-kaufvertraegen-und-werbung-1416
    Wenn du nicht in NRW wohnst, kannst du dir über https://www.verbraucherzentrale.de/beratung die Angebote der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes suchen.

    Viele Grüße
    Hauke

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  • JSchef

    Gebrauchte Stoßstange

    Hallo, wie sieht das aus mit gebrauchten Autoteile? Wir haben eine gebrauchte Stoßstange gekauft, bei der es hieß, sie müsste aufgrund von Kratzern nur lackiert werden. Bei Lieferung fiel dann auf, dass Halter zum Reinklicken gebrochen sind (Rechte Seiten oben steht dann immer ab) es sind diverse tiefe Kratzer (müssen gespachtelt werden) und ein dicker Riss vorhanden. Die Kosten alleine für das Wiederherstellen überschreitet die Kosten für das Teil.
    Wie sieht es in dem Fall aus mit den Kosten für die Rücksendung aus? Zahlt da der Käufer oder Verkäufer?
    Der Verkäufer weigert sich die Instandsetzung zu zahlen.
    Danke für eure Hilfe.
    VG Jacqueline

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  • checked4you

    Re: Kauf

    Hallo Frank,
    ja, das kann der Händler machen. Er kann die Bezahlung der Ware bis zur so genannten Verjährung seiner Ansprüche verlangen. Das sind in der Regel drei Jahre.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Frank

    Kauf

    Hallo
    Habe etwas bei einem Händler gekauft und es mit Kreditkarte bezahlt. Der Händler hat es dann aber nicht abgezogen. Nach einem halben Jahr kommt jetzt die Rechnung.
    Kann er es jetzt sofort einfordern ?

    Mit freundlichen Grüßen

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  • Andi

    Interessant

    Im Groben war mir das zum Teil bekannt, jedoch nicht im Detail. Stichwort Arglist.

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  • sexy chrissi

    lala

    Dieser schuh ist zu schön für mich und ich kann ihn mir nicht leisten! i kissed michelle H

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