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Was tun, wenn der Friseur Mist baut?

Malheur beim Frisör

Ein Besuch beim Frisör kann eine ziemlich teure Sache sein. Da ist es dann besonders ärgerlich, wenn die Haare nachher ganz anders aussehen, als man sich das vorgestellt hatte. Kann man sich eigentlich wehren, wenn der Friseur "Mist baut"? Nun, man kann - aber...

Ein Büschel Haare (Bild: sxc.hu / Gerbera)
Bild: sxc.hu / Gerbera

Dauerwellen-Pleite

Britta will eine leichte Dauerwelle, um ihren Haaren mehr Fülle zu geben. Sie zeigt dem Frisör extra ein Foto, auf dem eine luftige Haarpracht mit sanften Locken zu sehen ist. Als Britta sich nach der Prozedur im Spiegel sieht, kann sie es fast nicht glauben: ihre Haare sehen aus, als sei der Föhn explodiert, eine üppige Afro-Mähne steht auf ihrem Kopf. Was kann sie tun?

Zuerst hat der Friseur immer die Möglichkeit, nachzubessern. Das könnte er sicher bei einem falschen Haarschnitt, bei einer zu starken Dauerwelle wird's aber schwierig. Wenn die Dauerwelle in der Wirkung sehr stark von dem Foto abweicht, dass Britta als Vorlage mitgebracht hat, muss sie die Rechnung nicht bezahlen. Mehr ist allerdings kaum drin. Um Schmerzensgeld zu bekommen, müsste Britta (z.B. mit einem ärztlichen Gutachten) beweisen, dass sie tatsächlich stark unter der neuen Frisur leidet.

Ist die Dauerwelle aber so missglückt, dass das Haar an der Wurzel abbricht, und Britta monatelang eine Perücke tragen muss, kann sie auf 1500 € Schmerzensgeld hoffen. So hat es jedenfalls mal ein Gericht in Köln entschieden.


Farb-Katastrophe

Linda will sich das erste mal in ihrem Leben beim Frisör die Haare färben lassen. Ihre mittelblonden Fransen sollen einen leichten Rotschimmer bekommen. Um sicher zu gehen, hat sie die Farbe auf einer Musterfarbtafel zusammen mit der Frisöse ausgesucht. Als die Haar trocken sind, leuchtet ihr plötzlich ein Feuerwehr-Rot entgegen! Was kann sie tun?

Auch hier kann der Frisör erst mal versuchen, den Farbton etwas abzumildern. Klappt das nicht, kriegt er keinen Cent für sein "Meisterwerk". Will Linda dann unbedingt vor Gericht ziehen, muss ein sachverständiger Fachmann (z.B. ein Frisör der Industrie- und Handelskammer) das Malheur begutachten. Und für ein Schmerzensgeld muss (s.o.) auch der "Schmerz" bewiesen werden. Bis man all diese Unterlagen zusammen hat, ist die Farbe wahrscheinlich längst rausgewachsen. Daher: Einigt euch am besten vor Ort mit dem Frisör, alles andere ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden.


Farb-Schock

Lilly steigt im Urlaub aus dem Swimming-Pool und hat plötzlich GRÜNE Haare! Das kann passieren, wenn die Haare stark blondiert sind und das Schwimmwasser zu stark gechlort ist. Dafür kann man dann aber nicht den Frisör verantwortlich machen, da muss das Hotel ran (bzw. der Reiseveranstalter), das zu viel Chlor ins Wasser gekippt hat. Das Amtsgericht Homburg hat in einem solchen Fall entschieden, dass der Reisepreis gemindert werden kann. Schmerzensgeld war aber nicht drin.


Zu kurz

Tom will vor seiner Geburtstagsfete seine Haare geschnitten haben. "Kurz!", sagt er zum Friseur, "Aber nicht kürzer als drei Zentimeter". Der Friseur zeigt auf seine eigenen, streichholzlangen Haare, und Tom sagt "Genau so!". Als der Figaro fertig ist, hat Tom auf dem Kopf ein superkurzes Stoppelfeld, man kann kaum die Haarfarbe erkennen. Was tun?

Da kann der Frisör natürlich nichts mehr nachbessern. Hier ist die einzige Lösung: Bezahlt wird nicht, und die Haare wachsen hoffentlich bald nach.


(Wi)

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3 Kommentar(e)

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  • pacal schmidt

    haare

    meine haare fette ich immer mit öl ein das soll helfen für deb wuchs

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  • Larissa

    Nicht zahlen?

    Ich glaube kaum, dass man sofort beim Friseur schon reklamiert. Meist geht man nach Hause und schaut sich das in aller Ruhe an und stellt fest, grauenvoll, mal wieder viel mehr ab als man gesagt hat oder wieder Stufen im gleichlangen Haar - oder die Strähnen ungleich oder fast nicht zu sehen. Die meisten Friseure sind schlicht zu blöd.
    Sie machen eigentlich immer was sie wollen. Es ist reine Glückssache, wie man rausgeht.
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass Friseure das mitmachen, wenn der Kunde sagt: viel zu kurz (meist etwas zu kurz), ich zahl nicht! (Also statt 3 cm nur 1,5. Das wächst ja in einem Monat nach.
    Es ist jedoch etwas ganz anderes, wenn man lange Haare hat, da geht sehr schnell 1 Jahr Haare wachsen weg, ohne das mans wollte. Das ist dann schon fast Körperverletzung!
    Dann hat man mit Sicherheit Palaver und wird gebeten man soll da nicht mehr hingehen. Weil die sehen es kaum ein, weil sie ja jeden Tag Mist machen. (Sorry, wenn ich das mal so krass sage.)
    Es gibt übrigens einen Fall, wo ein Mädchen blondierte Haare wollte und dann die Haare ausfielen. Sie hatte während der Prozedur schon Schmerzen, die man nicht ernst nahm. Jetzt werden die Haare dort vermutlich nie wieder wachsen.
    Wichtig ist also auch, gleich, wenn was schief läuft, abzubrechen.
    Übringens sagt die deutsche Anwaltsauskunft hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/529/missratene-frisuren-gibt-es-schadensersatz/ , dass man kein Recht auf Geld zurück hat!
    Den Rechtsweg kann man nur in ganz harten Fällen von Pfusch empfehlen, wenn ein leiblicher Schaden vorliegt.
    Dauerwellen sind out, Färben ebenso. Ausserdem sind die Spätfolgen meist auch dünnes Haar, also eine latente Schädigung.

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  • Karin Friedel

    Friseurin hat meine Haare radikal ausgedunnt , obwohl ich sagte nicht abstufen . Jetzt sind zwei Jahre intensiv Pflege und vorsichtiger Schnitt im Eimer.

    Die Friseurin , Friseur Meisterin ihres Faches flirtete die ganze Zeit mit Ihrem AZUBI . Was ich sagte nahm sie nicht wahr , oder ignorierte es .
    Nun sehe ich entsprechend aus .
    Im Übrigen haben Beide blos rum gealbert . Wie soll ein Azubi bei der Frau
    etwas lernen ?

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